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Rechtsanwalt Peter von Auer

 

Rechtsgebiete:

 

Arbeitsrecht

 

Asylrecht / Flüchtlingsrecht

 

Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht / Assoziationsrecht

 

Staatsangehörigkeitsrecht

 

Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern

 

Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Hintergrund

 

 

Anschrift / Kontakt:

 

Rechtsanwalt

Peter von Auer
Souchaystr. 3


60594 Frankfurt am Main

 

Hessen

 

Telefon

 

069 / 6109 3662

 

Telefax

 

069 / 6109 3666

 

E-Mail

 

peter.vonauer@advocat-frankfurt.de

 

oder nutzen Sie mein

 

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Aktuelles

Fortbildungsveranstaltung "Aktuelle Fragen im Ausländerrecht"

 

von RAen Peter von Auer und Tim Kliebe im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- u. Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins

 

am 20.04.2013 in Frankfurt von  10.00 – 17.00 Uhr

 

Einzelheiten zu der Fortbildungsveranstaltung finden Sie hier:

Download
Fortbildungsankündigung 20 04 2013 ef.pd[...]
PDF-Dokument [88.8 KB]

Neues zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug:

 

Die von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts für den Nachzug zu deutschen Ehegatten bereits stark eingeschränkte Voraussetzung des § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG kommt künftig in Folge gemeinschaftsrechtlicher Normen möglicherweise auch in Bezug auf den Nachzug zu ausländischen Ehegatten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Anwendung.

 

Den Artikel "Neues zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug" finden Sie unter

 

Aktuelles zum Aufenthaltsrecht

 

oder hier

Neues zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug von Rechtsanwalt Peter von Auer bei Anwalt-Suchservice

Artikel "Neues zur Aufenthaltserlaubnis zum Studium und zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes" hier:

Neues zur Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken/zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes, § 16 Abs. 1 und 4 AufenthG von Rechtsanwalt Peter von Auer bei Anwalt-Suchservice

 

 Die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Jugendliche und Heranwachsende  nach § 25 a) AufenthG - eine Darstellung der gesetzlichen Ausgestaltung, der  Voraussetzungen und der Kritik hieran

 

Aktuelles zum Ausländerrecht/Asylrecht

 

 

 

 

Anwendbarkeit des Art. 9 RL 64/221 EWG bei Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger auch nach der EuGH-Entscheidung "Ziebell" ?

 

Aktuelles zum Ausländerrecht / Assoziationsrecht

 

 

Verjährung von Abschiebungskosten

 

Besprechung des Urteils VG Darmstadt vom (6 K 1563/09.DA), welches sich der Auffassung anschließt, dass neben der Zahlungsverjährungsfrist des § 70 Abs. 1 AufenthG die Festsetzungsverjährungsfrist des § 20 Abs. 1 S. 1 2.Alt VwKostG gilt.

 

Nach dem Urteil genügt für die Unterbrechung der Verjährung nach § 70 Abs. 2 AufenthG ferner, wenn sich der Betroffene in einer Weise bei der Ausländerbehörde gemeldet hat, die es dieser ermöglichen, seinen Aufenthalt festzustellen (hier: Angabe einer Wohnanschrift "c/o"). Eine förmliche Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Besprechung des Urteils

 

Urteil

 

 

Zustellung von §§ 26a, 27a AsylVfG-Bescheiden an Bevollmächtigte nach § 7 VwZG bzw. Heilung von Zustellungsmängeln nach § 8 VwZG durch Zusendung der Abschrift der Entscheidung / eines Bescheidsentwurfs ?

 

Die Zustellung einer ablehnenden Asylentscheidung nach den §§ 26 a und 27 a AsylVfG kann wegen der speziellen Regelungen in § 31 Abs. 1 S. 4 und 5 AsylVfG nicht an den Verfahrensbevollmächtigten erfolgen. Ebenso wenig kommt eine Heilung nach § 8 VwzG in Betracht, wenn dem Verfahrensbevollmächtigten ein Abdruck der Entscheidung gesandt wird.

 

Artikel unter Aktuelles zum Ausländer- u. Asyrlecht

 

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD) zur Stand-Still-Klausel (Stillhalteklausel) des Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 EWG-Türkei (ARB 1/80) vom 21.06.2011 bestätigt Gemeinschaftsrechtswidrigkeit zahlreicher nationaler Regelungen.

 

siehe unter

Aktuelles zum Ausländer- u. Asylrecht

oder

Rechtstipp RA von Auer auf Anwalt-Suchservice

 

Welchen Ausweisungsschutz genießen assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ? - zum Vorlageverfahren des EuGH "Ziebell" (Rs. 371/08)

 

Ausweisungsschutz Art. 14 ARB 1/80

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt für Ärzte und Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- Fahrzeugbau und Elektrotechnik ohne Vorrangprüfung

 

Zulassung ohne Vorrangprüfung

Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 für türkische Studierende mehr in meinem Artikel auf

 

Anwalt-Suchservice

Daueraufenthaltsrichtlinie gilt künftig auch für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

 

Erweiterung der Daueraufenthaltsrichtlinie

Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen PKK-Funktionärs

 

BVerwG 10 C 26.10 und BVerwG 10 C 27.10)

 

 

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