Rechtsanwalt Peter von Auer
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Peter von Auer
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Fortbildungsveranstaltung "Aktuelle Fragen im Ausländerrecht"
von RAen Peter von Auer und Tim Kliebe im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- u. Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins
am 20.04.2013 in Frankfurt von 10.00 – 17.00 Uhr
Einzelheiten zu der Fortbildungsveranstaltung finden Sie hier:
Neues zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug:
Die von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts für den Nachzug zu deutschen Ehegatten bereits stark eingeschränkte Voraussetzung des § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG kommt künftig in Folge gemeinschaftsrechtlicher Normen möglicherweise auch in Bezug auf den Nachzug zu ausländischen Ehegatten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Anwendung.
Den Artikel "Neues zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug" finden Sie unter
Aktuelles zum Aufenthaltsrecht
oder hier
Artikel "Neues zur Aufenthaltserlaubnis zum Studium und zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes" hier:
Die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Jugendliche und Heranwachsende nach § 25 a) AufenthG - eine Darstellung der gesetzlichen Ausgestaltung, der Voraussetzungen und der Kritik hieran
Aktuelles zum Ausländerrecht/Asylrecht
Anwendbarkeit des Art. 9 RL 64/221 EWG bei Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger auch nach der EuGH-Entscheidung "Ziebell" ?
Aktuelles zum Ausländerrecht / Assoziationsrecht
Verjährung von Abschiebungskosten
Besprechung des Urteils VG Darmstadt vom (6 K 1563/09.DA), welches sich der Auffassung anschließt, dass neben der Zahlungsverjährungsfrist des § 70 Abs. 1 AufenthG die Festsetzungsverjährungsfrist des § 20 Abs. 1 S. 1 2.Alt VwKostG gilt.
Nach dem Urteil genügt für die Unterbrechung der Verjährung nach § 70 Abs. 2 AufenthG ferner, wenn sich der Betroffene in einer Weise bei der Ausländerbehörde gemeldet hat, die es dieser ermöglichen, seinen Aufenthalt festzustellen (hier: Angabe einer Wohnanschrift "c/o"). Eine förmliche Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zustellung von §§ 26a, 27a AsylVfG-Bescheiden an Bevollmächtigte nach § 7 VwZG bzw. Heilung von Zustellungsmängeln nach § 8 VwZG durch Zusendung der Abschrift der Entscheidung / eines Bescheidsentwurfs ?
Die Zustellung einer ablehnenden Asylentscheidung nach den §§ 26 a und 27 a AsylVfG kann wegen der speziellen Regelungen in § 31 Abs. 1 S. 4 und 5 AsylVfG nicht an den Verfahrensbevollmächtigten erfolgen. Ebenso wenig kommt eine Heilung nach § 8 VwzG in Betracht, wenn dem Verfahrensbevollmächtigten ein Abdruck der Entscheidung gesandt wird.
Artikel unter Aktuelles zum Ausländer- u. Asyrlecht
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD) zur Stand-Still-Klausel (Stillhalteklausel) des Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 EWG-Türkei (ARB 1/80) vom 21.06.2011 bestätigt Gemeinschaftsrechtswidrigkeit zahlreicher nationaler Regelungen.
siehe unter
Aktuelles zum Ausländer- u. Asylrecht
oder
Welchen Ausweisungsschutz genießen assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige ? - zum Vorlageverfahren des EuGH "Ziebell" (Rs. 371/08)
Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt für Ärzte und Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- Fahrzeugbau und Elektrotechnik ohne Vorrangprüfung
Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 für türkische Studierende mehr in meinem Artikel auf
Daueraufenthaltsrichtlinie gilt künftig auch für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen PKK-Funktionärs
BVerwG 10 C 26.10 und BVerwG 10 C 27.10)