Staatsangehörigkeitsrecht
"Fremd ist der Fremde nur in der Fremde"
(Karl Valentin)
Im Staatsangehörigkeitsrecht kann ich Ihnen in folgenden - nur beispielhaft aufgeführten - Bereichen rechtlichen Rat und Beistand bieten:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, etwa durch Geburt und
Einbürgerung
- Im Rahmen von Einbürgergungsverfahren treten oftmals in folgenden
Bereichen Fragen auf:
- Anrechnung von (Vor-)Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet / von Auslandsaufenthalten
- Ausnahmen vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts / des Nachweises ausreichender Kentnisse der deutschen Sprache
- Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
- Für sogenannte "Optionsdeutsche" stellt sich oft die Frage, ob die
zweite Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann
- Beibehaltungsgenehmigung bei Annahme einer ausländischen
Staatsangehörigkeit
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - zumeist durch
den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder durch die
Rücknahme einer Einbürgerung
Mehr zum Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier:
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Rechtsanwalt Peter von Auer

